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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22   

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https://dejure.org/2022,24054
OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22 (https://dejure.org/2022,24054)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.09.2022 - 6 B 7.22 (https://dejure.org/2022,24054)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. September 2022 - 6 B 7.22 (https://dejure.org/2022,24054)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 90 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 8, § 5 SGB 8, § 18 Abs 2 KitaG BB, § 17 Abs 2 KitaG BB, Art 3 Abs 1 GG
    Kostenbeitragserhebung für die Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagespflege; Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 90 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 8, § 5 SGB 8, § 18 Abs 2 KitaG BB, § 17 Abs 2 KitaG BB, Art 3 Abs 1 GG
    Kostenbeitrag für Kindertagespflege - Kindertagespflegebeitragssatzung des Landkreises - Kostenerhebung durch Gemeinde - Satzungsbestimmung zur Einkommensbemessung - weiter Gestaltungsspielraum des Satzungsgebers - kein Verstoß der Satzung gegen den allgemeinen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3457
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 KN 10/18

    Abgabengerechtigkeit; Äquivalenzprinzip; Bruttoeinkommen; Einkommensstaffelung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22
    Eine Beschränkung des grundsätzlich weiten Ermessens des Satzungsgebers dahingehend, dass die Heranziehung zu Elternbeiträgen für Kindertagespflege jeweils nur maximal in der Höhe wie für eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung möglich sein soll, gebietet auch nicht Art. 3 Abs. 1 GG, wobei hier offen bleiben kann, ob dies bereits daraus folgt, dass die Kostenbeiträge für Kindertagespflege durch den Landkreis und diejenigen für den Besuch von Kindertagesstätten durch die Gemeinde geregelt werden und die Anwendbarkeit des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes auf den Kompetenzbereich des jeweiligen Trägers öffentlicher Gewalt beschränkt ist (hierzu näher: OVG Lüneburg, Urteil vom 21. August 2018 - 10 KN 10/18 - juris Rn. 77).

    Eine Einstufung als verschiedene Sachverhalte erscheint bereits aufgrund der unterschiedlichen Kosten- und Finanzierungsstrukturen der beiden Betreuungsarten als sachgerecht (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 8. August 2018 - 10 KN 5/18 - juris Rn. 111 und vom 21. August 2018 a.a.O. Rn. 76).

  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22
    Das Recht zur Wahl einer der beiden in § 24 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII genannten Betreuungsformen unterliegt vielmehr einem Kapazitätsvorbehalt, wobei es insoweit ohne Belang ist, ob der Kostenbeitrag bei gewünschten Betreuungsform niedriger ist als in der anderen Betreuungsform (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2017 - 5 C 19.16 - juris Rn. 37 und 44).
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22
    Denn jedenfalls handelt es sich bei der Förderung von Kindern in Kindertagespflege einerseits und in Tageseinrichtungen andererseits nicht um wesentlich gleiche Sachverhalte, die durch den Normgeber gleichbehandelt werden müssten (vgl. BVerfG, Urteil vom 10. April 2018 - 1 BvR 1236/11 - juris Rn. 103).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22
    Innerhalb dieser Grenzen ist der Normgeber in seiner Entscheidung weitgehend frei (BVerfG, Urteil vom 3. April 2001 - 1 BvR 1629/94 -, BVerfGE 103, 242 ff., Rn. 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22
    Der Amtsermittlungsgrundsatz fordert von den Verwaltungsgerichten nicht, bei der - hier in Rede stehenden - Inzidentkontrolle kommunaler Satzungen "ungefragt" auf Fehlersuche zu gehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - juris Rn. 42 f.).
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 5/18

    Höhe des Anerkennungsbetrags und der Kostenbeiträge in einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22
    Eine Einstufung als verschiedene Sachverhalte erscheint bereits aufgrund der unterschiedlichen Kosten- und Finanzierungsstrukturen der beiden Betreuungsarten als sachgerecht (vgl. OVG Lüneburg, Urteile vom 8. August 2018 - 10 KN 5/18 - juris Rn. 111 und vom 21. August 2018 a.a.O. Rn. 76).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2022 - 6 B 15.21

    Kindertagespflege; Nachträgliche Überprüfung von Beitragsbescheiden;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22
    Die in Ausübung dieses Gestaltungsspielraums erlassenen Regelungen sind unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG nur daraufhin gerichtlich zu überprüfen, ob der Satzungsgeber einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt und keine sachfremden Erwägungen angestellt, insbesondere das Willkürverbot beachtet hat (vgl. m.w.N. Senatsurteil vom 23. März 2022 - OVG 6 B 15/21 - juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2016 - 6 S 57.15

    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; Kita-Gebühren; Gemeindesatzung; Höhe der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2022 - 6 B 7.22
    Absatz 1 Satz 1 betrifft die Frage, wer Beiträge zu leisten hat, Absatz 2 deren Ausgestaltung (so schon ausdrücklich Senatsbeschluss vom 23. März 2016 - OVG 6 S 57.15 - Rn. 5).
  • VG Bremen, 15.03.2024 - 3 K 898/22

    Kinder- und Jugendhilferecht, Kita-Beitrag, Regelung über die für die Ermittlung

    Die in Ausübung dieses generell weiten Gestaltungsspielraums erlassenen Regelungen sind unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG nur daraufhin gerichtlich zu überprüfen, ob der Satzungsgeber einen zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt und keine sachfremden Erwägungen angestellt, insbesondere das Willkürverbot beachtet hat (vgl. OVG Bremen, a. a. O. Rn. 49; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07.09.2022 - OVG 6 B 7/22 -, juris Rn. 16. und Urt. v. 23.03.2022 - OVG 6 B 15/21 -, juris Rn. 24).
  • VG Frankfurt/Oder, 29.06.2023 - 9 K 321/20
    Insoweit ist die Kammer auch unter Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes bei der - hier in Rede stehenden - Inzidentkontrolle kommunaler Satzungen nicht gehalten, sich "ungefragt" auf Fehlersuche zu begeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. September 2022 - OVG 6 B 7/22 -, juris Rn. 28 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 17. April 2022 - 9 CN 1/01 -, juris).
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